Bei beschränkten Auslandsaufenthalten gilt der Versicherungsschutz der deutschen Krankenkasse weiter. Dafür sollte man bei seiner Versicherung die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen bzw. eine vorübergehende Bescheinigung, mit der man im Ausland den bestehenden Versicherungsschutz nachweisen kann.
Zwar hat man mit diesem Nachweis dann Anspruch auf eine Versorgung durch das staatliche Gesundheitssystem, es empfiehlt sich jedoch trotzdem, eine private Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt abzuschließen, denn der Standard der spanischen Grundversorgung entspricht nicht dem deutschen.
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, dass Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt noch einmal genau von Ihrer Krankenkasse beraten und informieren lassen, um ganz sicher zu gehen, dass Sie im Notfall nicht nur gut versorgt werden, sondern dass dies auch keine schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen für Sie nach sich zieht.