Als EU-Bürger - als deutscher Staatsbürger hat man automatisch auch die EU-"Staats"-Bürgerschaft - kann man sich mit dem Personalausweis bis zu drei Monate aufhalten. Früher musste man sich bei einem Aufenthalt, der über die drei Monate hinausging, bei der städtischen "Gobierno Civil" anmelden und eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies ist jedoch seit Februar 2003 nicht mehr nötig.
Es besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, sich am Wohnort anzumelden. Diese Regelung wird jedoch oft von Studenten und Praktikanten, die sich für nur halbes Jahr in Spanien aufhalten, ignoriert. Die Beantragung der "Tarjeta de Residencia" kann jedoch Vorteile haben, da sie manchmal beispielsweise beim Kauf eines Telefonanschlusses oder der Einrichtung von Bankkonten verlangt wird.